Mehr über die hedonische Bewertung erfahren…
Das Berechnungsinstrument ist ausschliesslich als Hilfsmittel zu verstehen. Es bietet keine Gewähr, dass eine Einsprache erfolgreich oder aussichtslos ist. Ausserdem kann mit dem Berechnungsinstrument lediglich approximativ überprüft werden, ob der neue amtliche Wert in einem zulässigen Verhältnis zum Verkehrswert steht. Andere Fehler im Rahmen der Bewertung des neuen amtlichen Wertes, wie zum Beispiel ein fehlerhaftes Bewertungsprotokoll, können anhand dieses Berechnungsinstrumentes jedoch nicht festgestellt werden und sind separat zu prüfen, allenfalls unter Beizug eines Steueranwaltes.